Nachrichten aus dem Kreisverband

Verwendung deutscher Aufklärungsergebnisse in Syrien

Fragestunde im Deutschen Bundestag – 18. Wahlperiode – 160. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. März 2016 15792 – 15793

Vizepräsident Johannes Singhammer:

Damit kommen wir zur Frage 25 der Kollegin Heike Hänsel:

Kontrolliert die Bundesregierung in irgendeiner Art und Weise die Verwendung der in Syrien gewonnenen deutschen Aufklärungsprodukte mit dem Freigabevermerk „For Anti-DAESH Operation only“ (siehe Antwort der Staatsministerin im Auswärtigen Amt, Dr. Maria Böhmer, auf meine mündliche Frage vom 24. Februar 2016) durch die Türkei (bitte begründen), und kann die Bundesregierung dann eindeutig ausschließen, dass die Türkei mit den deutschen Aufklärungsergebnissen andere Ziele als Anti-Daesh-Ziele bombardiert?

Herr Staatsminister, Michael Roth, Staatsminister im Auswärtigen Amt:

Vielen Dank, Herr Präsident. – Das Thema hat ja schon einmal unter etwas anderen Vorzeichen in der Fragestunde eine Rolle gespielt. Deswegen beziehe ich mich in Teilen auf Antworten, die Staatsministerin Böhmer hier vorgetragen hat.

Die Bereitstellung von Aufklärungsergebnissen im Rahmen der Operation Inherent Resolve der Anti-Daesh-Koalition erfolgt ausschließlich zu den Zielen und innerhalb der Grenzen des Mandats des Deutschen Bundestags, das heißt zur Aufklärung von IS-Zielen, zu deren Bekämpfung und zum Schutz von ziviler Infrastruktur.

Um das zu garantieren, haben wir ein entsprechendes dreistufiges Verfahren eingerichtet. Das ist Ihnen, wie gesagt, schon in der schriftlichen Beantwortung mitgeteilt worden. Ich will es hier zur Klarheit noch einmal wiederholen.

Die erste Stufe: Ein deutscher Stabsoffizier im Hauptquartier in al-Udeid in Katar stellt bereits im Vorfeld, das heißt bei der Planung der Flugeinsatzbefehle sowie auch während der Einsatzflüge sicher, dass diese im Einklang mit dem Auftrag des Bundestagsmandats erfolgen.

Die zweite Stufe: Ein weiterer deutscher Stabsoffizier prüft die erflogenen und analysierten Aufklärungsergebnisse nochmals auf die mandatskonforme Verwendungsmöglichkeit.

Und die dritte Stufe: Die ausgewerteten deutschen Aufklärungsprodukte – so heißt das offiziell – werden mit dem Freigabevermerk „For Counter-DAESH Operation only“ versehen, um den politischen Willen, wie im Mandat manifestiert, auszudrücken.

Die Bundesregierung hat keinen Anlass, davon auszugehen, dass die von deutschen Kräften der Anti-IS-Koalition zur Verfügung gestellten Aufklärungsergebnisse zu einem anderen Zweck als der Bekämpfung von IS-Stellungen verwendet werden.

Vizepräsident Johannes Singhammer:

Frau Kollegin Hänsel, Sie haben das Wort.

Heike Hänsel (DIE LINKE):

Danke schön. – Herr Staatsminister, ich habe bereits auf die letzte mündliche Frage die Antwort erhalten, dass die Aufklärungsprodukte geprüft werden und danach sozusagen mit einem Stempel mit dem Text „Ausschließlich für IS-Bekämpfung zu verwenden“ versehen werden. Dieser Stempel ist ja schön und gut. Aber kontrolliert denn dann die Bundesregierung in irgendeiner Weise, ob die Aufklärungsprodukte nur dafür verwendet werden, oder belässt sie es, zum Beispiel gegenüber dem NATO-Partner Türkei, bei Treu und Glauben und geht davon aus, dass die Aufklärungsprodukte schon nach bestem Wissen und Gewissen verwendet werden? Meine Frage: Kontrollieren Sie eigentlich, was mit den von Ihnen gesammelten Informationen konkret passiert?

Michael Roth, Staatsminister im Auswärtigen Amt:

Wenn wir dies nicht kontrollierten, würden wir sicherlich nicht dem entsprechenden Mandat des Deutschen Bundestages gerecht. Das von mir vorgestellte dreistufige Verfahren dient ja gerade der Sicherung und Wahrung dessen, wozu uns der Deutsche Bundestag verpflichtet hat. Da mir und der Bundesregierung keine weiteren Erkenntnisse vorliegen, was Missbräuche betrifft, gehe ich fest davon aus, dass es einen entsprechenden Mechanismus regelmäßiger Kontrollen gibt. Einen wesentlichen Teil dieses Kontrollmechanismus habe ich Ihnen geschildert.

Vizepräsident Johannes Singhammer:

Frau Kollegin Hänsel, haben Sie noch eine weitere Frage? – Dann haben Sie das Wort.

Heike Hänsel (DIE LINKE):

Ich möchte in eine andere Richtung nachfragen. Sie sprachen davon, dass Sie das Mandat mit der Aufklärung von IS-Zielen, also des sogenannten „Islamischen Staates“, beauftragt. Nun wissen wir, dass die Konflikte in der Region – je nach Frontverläufen – sehr miteinander verwoben sind. Man kann ja nicht sagen: Hier ist ausschließlich der IS. – Vielmehr wissen wir, dass es gerade in Nordsyrien, in Richtung der Grenze zur Türkei, nördlich von Aleppo, kurdische Gebiete, vom IS dominierte Gebiete und von verschiedenen anderen Rebellengruppen dominierte Gebiete gibt. All das verschiebt sich ja ständig, und es ist eine strategisch sehr wichtige Region. Wie können Sie denn ausschließen, dass die Türkei, die ja nachweislich kurdische Stellungen in Nordsyrien bombardiert und angreift, die an sie weitergegebenen Informationen benutzt, um kurdische Stellungen zu bombardieren, und Sie somit indirekt dazu beitragen? Meine Frage: Überfliegen die deutschen Tornados kurdische Regionen in Nordsyrien, und betreiben sie dort Aufklärung?

Vizepräsident Johannes Singhammer: Herr Staatsminister.

Michael Roth, Staatsminister im Auswärtigen Amt:

Frau Kollegin Hänsel, ich habe Ihnen doch deutlich gemacht, dass wir uns in dem Rahmen bewegen, den uns der Deutsche Bundestag gegeben hat. Dabei geht es ausschließlich um die Unterstützung bzw. Vorbereitung der Bekämpfung von IS-Zielen.

Über die Art und Weise möglicher militärischer Aufklärung der Türkei im Norden Syriens haben wir keine Erkenntnisse. Dazu kann ich Ihnen nichts sagen. Aus Sicht der Bundesregierung eignen sich unsere Aufklärungsprodukte nicht für die Bekämpfung anderer Konfliktparteien.

Es gibt hier einen klaren Auftrag, und den erfüllen wir.