Zum Hauptinhalt springen

Nachrichten aus dem Kreisverband

Bernhard Strasdeit, LINKE-Kreisrat, Tübingen

Unterschiedliche Modelle zur Umsetzung ein und desselben unsozialen Gesetzes

Aus den Vorberatungen ist Ihnen bekannt, dass wir in Sachen Option sehr skeptisch sind. Aber das Modell ist für uns keine grundsätzliche Frage. Entscheidend ist, ob es Spielräume gibt, damit Erwerbslosen geholfen werden kann.

Bei der Entscheidung Option oder „gemeinsame Einrichtung“ sprechen wir über zwei unterschiedliche Modelle zur Umsetzung ein und desselben unsozialen Gesetzes, das uns unter SPD und Grüne beschert wurde, und das unter der großen Koalition und jetzt dank Schwarz Gelb nochmal verschärft wurde.

Ich erinnre daran, dass - jetzt gerade - für die Berechtigten nach SGB II die Streichung des Elterngeldes und die Streichung der Rentenbeiträge beschlossen wurde, - und - die Übergangsregelung für Arbeitslosengeld-I- berechtigte fällt ebenfalls weg. Das bedeutet Verschärfung der Armut.

Das alles fördert nicht erwerbslose Menschen, das drangsaliert die Betroffenen. Jetzt sind im Regelsatz 5 Euro pro Monat mehr vorgesehen. Das ist unwürdig, meine Damen und Herren, das sind nichtmal 18 Cent mehr am Tag.

Drangsalierend und rechtswidrig finde ich es zum Beispiel auch, wenn sich Antragstellerinnen, bevor ihr Antrag im Jobcenter überhaupt bearbeitet wird, einer Pauschalmaßnahme unterziehen müssen, egal ob das im Einzelfall sinnvoll und passend ist oder nicht.

Wenn wir mit Erwerbsloseninitiativen über Option reden, dann überwiegt die Angst, - die Angst, dass bei Einführung der Optionskommune die Betroffenen noch mehr als bisher unter Druck gesetzt werden und dass dann Leistungen vorenthalten werden mit Verweis auf die Finanzknappheit der Kommunen. Es besteht die Befürchtung , dass der Ermessensspielraum zu Ungunsten der Betroffenen umgesetzt wird, weil kein Geld da ist.

Wir sehen schon die Gefahr, dass der Landkreis zukünftig allein verantwortlich gemacht wird für die unsozialen Fehlentscheidungen auf der Bundesebene, z.B. die Höhe der Regelsätze.

Aber: Trotz diesen Vorbehalten und Risiken haben wir uns entschieden, der Antragstellung für die Optionskommune zuzustimmen. Neben den Risiken sehen wir auch Vorteile.

Die Vorteile sind: Der Landkreis übernimmt eine soziale Gesamtverantwortung für die Betroffenen. D.h. Mit dem Kreistag als demokratisch gewählte Institution des Landkreises und mit dem Sozialausschuss haben die Betroffenen zukünftig eine demokratisch gewählte Instanz als Ansprechpartner vor Ort zur Verfügung.

Die Kommune, der Landkreis ist zukünftig gefordert, seine Hände nicht in Unschuld zu waschen sondern seine Strukturen umfassend und aus einer Hand für Langzeiterwerbslose und ihre Familien einzusetzen.

Und:
Dezentrale Verantwortlichkeiten eröffnen manchmal „nicht autmatisch“ - bessere Möglichkeiten der demokratischen Einflussnahme und Kontrolle - selbst für eine kleine Fraktion wie wir es sind.

Wir werden versuchen, diese optimal zu nutzen im Sinne der Betroffenen , zum Beispiel, wenn es um die Bereitstellung von sinnvollen Fördermaßnahmen geht. Oder wenn es um Entscheidungsspielräume für gutes und qualifiziertes Personal geht, oder, wenn es um undurchführbare Vorgaben des Landes und des Bundes geht oder wenn es um flankierende („freiwillige“) Maßnahmen wie zum Beispiel kostenloses Mittagessen an Schulen geht.

Herr Landrat - meine Damen und Herren, wir knüpfen unsere Zustimmung heute an drei Forderungen und Erwartungen:

1. Überlegen sie sich bitte, ob mit Unterstützung der Landkreisverwaltung einen Ombudsman oder eine Ombudsfrau der Erwerbslosen denkbar ist / eine Stelle, oder eine Person oder eine Einichtung, die gefördert wird, nach dem Prinzip „Beratung statt Schikane“. Die Erwerbslosen im Landkreis sollen einen unabhängigen Ansprechpartner haben der ihre Interessen vertritt, der oder die - auch bei Konflikten beratend zur Verfügung steht. Da könnte zum Beispiel der Tübinger Arbetslosentreff TAT Anprechpartner sein, bei der sich viele Menschen im Landkreis in den letzten Jahren Rat geholt haben.

2. Erwartung: Wir wollen nicht noch mehr unwürdige Ein-Euro Jobs im Landkreis und wir wollen keine Niedriglöhne sondern Unterstützung bei der Vermittlung von tarifgeschützten Arbeitsplätzen, solchen, von denen Menschen leben können.

3. Drittens und das ist uns aktuell am Wichtigsten:
Wenn die Verwaltung - in der Vorlage - ihre Absicht erklärt, Zitat - „für eine Ausweitung der arbeitsmarktpolitischen Gestaltungsmöglichkeiten“ zu sorgen, dann müssen wir selbst als Landkreis speziell für die unter 25-jährigen auch mit gutem Beispiel vorausgehen.

Deshalb möchten wir hier unsere Erwartung bekräftigen, da haben wir auch schon positive Signale, dass die im Haushalt 2011 vorgesehene Streichung der sieben Azubistellen im Haushalt zurückgenommen wird. Ausbildung ist Zukunft, da darf sich der Landkreis nicht, wie geplant, für ein Jahr ausklinken. Bei der Haushaltsberatung werden wir sehen.

Zurück zum Kopf der Seite