Nachrichten aus dem Kreisverband
Tübinger Müllabfuhr - kommunal vor privat
Wird die Tübinger Müllabfuhr an private Anbieter ausgeschrieben, wird es schlechter und teurer für alle. Private Müllentsorger liefern sich einen gnadenlosen Wettbewerb auf dem Rücken der Arbeitnehmer. Im Tarif des öffentlichen Dienstes (TVÖD) verdienen sich Müllwerker keine goldene Nase, haben aber auskömmliche Löhne. Seriöse Entsorgungsfirmen zahlen immerhin den schlechteren Entsorgertarif (BDE). Aber diese konkurrieren wieder mit Billiganbietern, die mit 400 Euro Jobs und Hungerlöhnen hantieren. Müllentsorgung ist harte Arbeit. Wer dafür nur 8,02 Euro in der Stunde zahlt, gehört bestraft. Von Lohnarbeit muss man leben können! Wie soll ein Beschäftigter von knapp 1300 Euro Brutto im Monat eine Familie ernähren? Der Landkreis Tübingen kann kein Interesse daran haben, dass über Vergaben an Abzocker der Niedriglohnsektor ausgeweitet wird und das dabei gesparte Geld mit der anderen Hand für aufstockende Sozialleistungen ausgegeben werden muss.
Die Tübinger Müllabfuhr muss in öffentlicher Hand bleiben. Den bewährten Service und die Extraleistungen, etwa beim Winterdienst, wird es bei Privaten nicht geben. Zusätzlich streben wir eine Kommunalisierung der Entsorgung auf Kreisebene an. Wir sind dann kompromissbereit, wenn die Arbeitsplätze im Restkreis wenigstens beim regionalen Anbieter mit BDE-Tarif verbleiben.
In der Stadt werden Reinigungsdienste und Azubis aus den öffentlichen Tarifen gedrückt. Gut, dass Herr Lucke und Frau Patzwahl bei den Müllwerkern jetzt eine andere Linie fahren. Alle Tübinger Rathausparteien haben zugesagt, die bisherige Regelung beim Müll fortzuschreiben. Wir erinnern CDU und FDP an ihre Zusagen. Und wir fordern die Freien Wähler (FWV) auf, morgen im Kreistag über ihren Schatten zu springen. Damit die Bürgermeister der Kreisgemeinden ihre Bedenken zurückstellen, mache ich einen kreativen Vorschlag, Stichwort: preisgünstige Schülerbeförderung für Werkrealschüler.
Alle Kreistagsfraktionen könnten dem vernünftigen Antrag der FWV beitreten, bei den Schülerbeförderungskosten die Schüler der Klassenstufe 5 – 9 der neuen Werkrealschulen den Hauptschülern gleichzustellen. Auf den ersten Blick hat das eine mit dem anderen nichts zu tun. Für uns schon: bei beiden Themen geht es um die Verantwortung des Landkreises für den Erhalt sozialer Standards.

