Nachrichten aus dem Kreisverband

Redebeitrag auf der Kundgebung zu Cyber Valley

Ich habe mich gefreut, dass sich ein Kreis Interessierter getroffen hat um das Vorhaben vom Land Baden-Württemberg mit Cyber Valley von Stuttgart bis Tübingen zu hinterfragen. Da mischen mit: das Max PIanck – Institut, die Universität, die Wirtschaft und konkret im Gemeinderat im März 2018 die Stadt Tübingen mit der Option Ansiedlung von Amazon, als Bauangelegenheit.

Wollen wir so eine Ansiedlung? Wir Linke wollen, dass darüber öffentlich diskutiert wird und nicht nur hinter den verschlossenen Türen der städtischen Wirtschaftsfördergesellschaft und nicht nur als Bauangelegenheit. Wir fragen: was bringen diese Firmen für die Menschen in der Stadt, was bringen sie für die Wissenschaft und Forschung? Man hört es sollen 3.500 Arbeitsplätze entstehen, es ist das Munkeln von einer privaten Kita, die gebaut werden soll und es gibt die Sorge, dass die Mieten in Tübingen noch höher werden.

Die Stadt hat das Gelände der Bundesforschungsanstalt für Viruskrankheiten der Tiere 2012 auf der oberen Viehweide vom Bund gekauft für eine Erweiterung des Technologieparks.

Am 22. März war die Vorlage 107/2018 im Planungsausschuss und 10 Tage später im Gemeinderat. Es ging um eine Optionsvergabe für ein Baufeld für Amazon oder an einen von dieser benannten Dritten in der Friedrich-Miescher-Straße – Höhenlage mit bestem Blick auf die schwäbische Alb. (wer sich da etwas auskennt, da stand das Gästehaus der ehemaligen Bundesforschungsanstalt)

Wir von der Linken hatten dazu einen Antrag eingebracht:

Wir fordern eine Zivilklausel, – eine Zivilklausel entsprechend der Grundordnung der Universität Tübingen. Das heißt: „Lehre, Forschung und Studium an der Universität sollen friedlichen Zwecken dienen, das Zusammenleben der Völker bereichern und im Bewusstsein der Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen erfolgen.“

Diese Forderung hatten wir schon im November 2016 bei der Ansiedlung von CureVac in unseren Anfragen, da Curevac auch mit Militärforschungsgeldern des US-Verteidigungsministeriums arbeitet; Größenordnung 33 Millionen US-Dollar.

Außerdem fordern wir eine öffentliche Nutzung des Geländes, das heißt: kein Hochsicherheitstrakt, keine Stacheldrahtumzäunung wie bisher. Das bedeutet öffentliche Spazierwege und die gute Sicht auf die Schwäbische Alb müssen sichergestellt werden dazu die finanzielle Beteiligung an der Infrastruktur.

Der Zivilklausel haben leider nur 5 Gemeinderät*innen zugestimmt (Linke Fraktion und Markus Vogt) 5 Gemeinderät*innen haben sich enthalten.

Oerbürgermeister Palmer wurde dazu zitiert im Tagblatt: Originalzitat: deutlich kritisierte der OB die Anträge der Linken. Palmer hatte die Klausel für nicht praktikabel erklärt, außerdem wäre Amazon da sofort weg.“ Zitat Ende. Der OB hat sich über die Zivilklausel derart aufgeregt, dass ihm der Baubürgermeister zur Beruhigung ein Stück Schokolade zuschob.

Zu dieser Optionsvergabe waren dann insgesamt 10 Gegenstimmen und 2 Enthaltungen. Eine Optionsvergabe heißt, das Baufeld wird zur Option an Amazon gegeben bis Ende des Jahres und bevor es vertraglich festgezurrt wird, kommt es auf jeden Fall noch einmal mit einer Vorlage in den Gemeinderat zur Abstimmung.

Der Geschäftsführer der WIT GmbH Tübinger Wirtschaftsförderung Herr Flink wird zitiert im Tagblatt, dass es ein Kraftakt gewesen sei, die Firmen für Tübingen zu gewinnen. Der Baubürgermeister Herr Söhlke wird zitiert, „ich würde dringend dazu raten, das Projekt jetzt umzusetzen mit dem Hinweis Arbeitsplätze für 3 500 Personen“. ( Eine ähnliche Prognose in einem Gutachten von 2001 gab es auch für den Technologiepark).

In dieser Gemeinderatssitzung am 22. März haben wir wiederholt, wie bei jedem Verkauf eines Baugrundstücks, auch auf der oberen Viehweide die Anwendung von Erbpacht gefordert. Das heißt: wir möchten, dass unsere Kinder und Kindeskinder weiterhin über städtische Grundstücke verfügen können. Und deshalb fordern wir alternativ zum Verkauf des Grundstücks die „Anwendung der Erbpacht mit Erbpachtzins“.

Wir sehen das Erbbaurecht als ein Instrument zur Bekämpfung von Bodenspekulation.

Öffentliche Grundstücke für Gewerbe und Forschungsansiedlung sollen nicht verkauft sondern nur in Erbpacht vergeben werden.

6. Juli 2018