Nachrichten aus dem Kreisverband

Paragraph 219a abschaffen

Die Äußerung von Annette Widmann-Mauz, man müsse zum Schutze des ungeborenen Lebens einschreiten, trifft den Inhalt von §219a und der derzeitigen Diskussion nicht. Bei der "Werbung für Schwangerschaftsabbrüche" handelt es sich um eine Information auf der Website der Ärztinnen. Werbung im Vorabendprogramm, wie sie von Unionspolitikern prophezeit wird, ist für Ärzte generell verboten. Zudem würde sich keine Frau davon angesprochen fühlen, niemand entscheidet sich leichtfertig für einen Abbruch.

Warum soll es auf den Websites keine Information in sachlicher Weise darüber geben, dass konkrete Behandlungsangebote für betroffene Frauen vorhanden sind? Wie wird dabei das ungeborene Leben bedroht? Frauen muss es möglich sein, sich unabhängig von staatlich finanzierten Stellen zu informieren. Es ist eine nicht hinnehmbare Bevormundung, dieses Recht auf Information wegen eigener moralischer Grundsätze einzuschränken.

Sollen Ärztinnen sich dafür schämen, dass sie ihre Arbeit machen und sogar das Risiko einer Strafanzeige eingehen? Von Abbruchsgegnern werden sie oft als Tötungsspezialisten bezeichnet und müssen Holocaustvergleiche über sich ergehen lassen. Beschimpfungen dieser Art sind zu verurteilen - auch von der CDU!

Wenn die CDU die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche minimieren will, sollte sie weiter denken und Verhütungsmittel als Kassenleistung anbieten. Das fordert beispielsweise die Linke, die christlich-demokratische Union ist noch nicht auf die Idee gekommen.

Nina Rupprecht, Tübingen