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Nachrichten aus dem Kreisverband

Anton Brenner, Stadtrat der Linken

NSDAP-Mitglieder immer noch ­Ehrenbürger der Stadt Tübingen

Die Gemeinderatsfraktion der Tübinger Linken hat im Gemeinderat den Antrag gestellt, die Verleihung von Ehrenbürgerschaften vorläufig auszusetzen, „bis eine Regelung zustande kommt, wie mit den belasteten Mitgliedern, Anhängern und Aktivisten der NSDAP auf der Ehrenbürgerliste der Stadt Tübingen umgegangen wird“. Stadtrat Anton Brenner, begründete in einer (auszugsweise wiedergegebenen) Rede den Vertagungsantrags der Linken zur „Verleihung der Ehrenbürgerschaft“ im Tübinger Gemeinderat am 30. Januar 2012.

Letzte Woche fand im Deutschen Bundestag eine Gedenkveranstaltung statt, die mit unserem Thema zu tun hat, und heute vor 79 Jahren wurde Adolf Hitler von Reichspräsident Hindenburg zum Reichskanzler ernannt.

Uns geht es nicht um die Person, die heute mit der Ehrenbürgerschaft geehrt werden soll, sondern um eine grundsätzliche Frage. Wir stellen einen Vertagungsantrag: Die Verleihung von Ehrenbürgerschaften in Tübingen wird so lange ausgesetzt, bis einer Regelung zustande kommt, wie mit den belasteten Mitgliedern, Anhängern und Aktivisten der NSDAP auf der Ehrenbürgerliste der Stadt Tübingen umgegangen wird.

Auf der Liste der Tübinger Ehrenbürger steht eine ganze Reihe von Persönlichkeiten, die Mitglieder in der NSDAP, der SS und anderer Naziorganisationen waren und die damit nach den Richtlinien des Außenministeriums der Bundesrepublik nicht einmal einen ehrenden Nachruf bekommen könnten.

Uns geht es nicht um die Mitläufer und Opportunisten, sondern um die Täter. Um den früheren Oberbürgermeister Tübingens Hans Gmelin und um Theodor Haering. Und um einen weiteren Vorgänger von Ihnen, Herr Oberbürgermeister Boris Palmer, um Adolf Scheef. Über ihn schreibt die Historikerin Bettina Schönhagen: „Selbst wenn man in Rechnung stellt, dass die Verwirklichung des Führerprinzips für kommunale Selbstverwaltung keine Freiräume ließ, sondern diese zum verlängerten Arm der Regierung machte, muss dennoch festgestellt werden, dass der einstige linke Flügelmann der schwäbischen Demokraten und erklärte Gegner der NSDAP nach 1933 seine Autorität keineswegs dazu einsetzte, den kommunalen Vollzug der rassistischen Sozialpolitik zu verhindern. Er arrangierte sich vielmehr mit der zuvor heftig bekämpften nationalen Bewegung, nachdem sie zur herrschenden Macht geworden war. Statt Schlimmeres zu verhindern, beteiligte sich Scheef an manchen Stellen ohne erkennbaren Zwang an antisemitischen Beschlüssen. Spektakulärstes Beispiel dafür ist das Verbot des Freibads für Juden, das der Gemeinderat unter seinem Vorsitz bereits im Mai 1933 beschloss. Damit errang Tübingen den traurigen Ruhm, die erste Stadt im damaligen Reichsgebiet gewesen zu sein, die die Ausgrenzung von Juden in dieser Weise praktizierte.“

Manchmal wird versucht zu argumentieren, es gebe dieses Problem mit den Ehrenbürgern nicht, da diese Ehre nach dem Tode automatisch erlösche. Eine Aberkennung der Ehrenbürgerschaft sei unnötig. Dagegen spricht die fast vollständige Ehrenliste auf der Homepage der Stadt Tübingen. Es fehlen jedoch die 1933 ernannten Tübinger Ehrenbürger Adolf Hitler, Gauleiter Murr und Kultusminister Mergenthaler. Irgendwie müssen die irgendwann einmal gestrichen worden sein. Andere Städte sind da wahrhaftiger und führen in ihrer Ehrenbürgerliste auf, wann die Ehrenbürgerschaft der entsprechenden Person aberkannt wurde.

Als in Tübingen im Jahr 2001 die Verleihung der Ehrenbürgerschaft für Wilhelm Beier (1911–2005), den langjährigen Geschäftsführer der Wohlfahrtspflege, im Ältestenrat des Tübinger Gemeinderats diskutiert wurde, verlangte ein Mitglied eine Untersuchung seiner Vergangenheit während der Zeit des Nationalsozialismus, mit der Begründung, man müsse sicher sein, dass keine Mitgliedschaft bzw. Belastendes aus der Zeit zwischen 1933 bis 1945 auftauche, er spreche aus familiärer Betroffenheit. Die damalige Oberbürgermeisterin Russ Scherer veranlasste daraufhin eine solche Untersuchung.

Wir haben schon mehrfach beantragt, dass, nicht nur als Gegengewicht zur nazilastigen Tübinger Ehrenbürgerliste, auch die Tübinger Verfolgten der Nazizeit geehrt werden müssten. Das würde nicht nur der bequemen Lüge entgegenwirken, es habe keinen Widerstand gegeben, schließlich hätten „alle“ mitgemacht. Und es würden den Nachkommen der Verfolgten ein Stück Ehre zurückgeben. Solange diese längst überfällige Ehrung der Tübinger im Widerstand und unter Verfolgung nicht zustande kommt, ist es eine Frage des Anstands, auf weitere Verleihungen der Ehrenbürgerschaft zu verzichten. Erst unlängst gelang es dem Oberbürgermeister nicht, die Ehrenbürgerschaft für einen letzten in Tübingen wohnenden Überlebenden des Holocausts im Ältestenrat mehrheitsfähig zu machen. Auch dies verbietet, heute über eine andere Ehrenbürgerschaft zu entscheiden.

Wir haben mit viel Mühe erreicht, dass nach dem Tübinger Rechtsanwalt und Stadtrat Simon Hayum eine Straße benannt wurde. Aber die Beschlussvorlage der Stadt dazu war hanebüchen. Unweit der Simon-Hayum-Straße gebe es ja auch eine Adolf-Scheef-Straße. Also nach dem Mann, der 1933 in Tübingen als erster Stadt in Deutschland am Freibad ein Schild anbrachte: Kein Zutritt für Juden.

Es geht uns nicht darum, wie das Außenministerium jedes ehrende Gedenken an ehemalige Mitglieder von Naziorganisationen zu untersagen und alle Betroffenen samt und sonders als Ehrenbürger zu streichen. Es geht um Theodor Haering und Hans Gmelin. Letzterer hat sich am Schluss seines Lebens selber als Teil der „Tätergeneration“ bekannt.

Zum Schluss möchte ich noch Bundespräsident Richard von Weizsäcker zitieren, aus seiner Rede zum 40. Jahrestag des Kriegsendes am 8. Mai 1985 vor dem Bundestag:

Zur Frage des Erinnerns: Kein fühlender Mensch erwartet von ihnen, ein Büßerhemd zu tragen, nur weil sie Deutsche sind. Aber die Vorfahren haben ihnen eine schwere Erbschaft hinterlassen. Wir alle, ob schuldig oder nicht, ob alt oder jung, müssen die Vergangenheit annehmen. Wir alle sind von ihren Folgen betroffen und für sie in Haftung genommen. Jüngere und Ältere müssen und können sich gegenseitig helfen zu verstehen, warum es lebenswichtig ist, die Erinnerung wachzuhalten. Es geht nicht darum, Vergangenheit zu bewältigen. Das kann man gar nicht. Sie lässt sich ja nicht nachträglich ändern oder ungeschehen machen. Wer aber vor der Vergangenheit die Augen verschließt, wird blind für die Gegenwart. Wer sich der Unmenschlichkeit nicht erinnern will, der wird wieder anfällig für neue Ansteckungsgefahren.“

Und zur Frage, wen man ehren soll:

„Als Deutsche ehren wir das Andenken der Opfer des deutschen Widerstandes, des bürgerlichen, des militärischen und glaubensbegründeten, des Widerstandes in der Arbeiterschaft und bei Gewerkschaften, des Widerstandes der Kommunisten. Wir gedenken derer, die nicht aktiv Widerstand leisteten, aber eher den Tod hinnahmen, als ihr Gewissen zu beugen.“

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und bitte Sie, unser Anliegen zu unterstützen.

Nachtrag:

Das „Schwäbische Tagblatt“ berichtet, dass der Antrag auf Aussetzung der Verleihung der Ehrenbürgerschaft von den anderen Fraktionen zwar abgelehnt wurde, „einige Fraktionen des Gemeinderats gaben [aber] zu verstehen, dass sie Brenners Anliegen ernst nehmen oder auch teilen. In diesem Sinn äußerten sich Vertreter der großen Fraktionen AL/Grüne, CDU und SPD.“

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