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Heike Hänsel besuchte WikiLeaks-Gründer Julian Assange und fordert Schutz

Vor dem Hintergrund der drohenden Beendigung seines Botschaftsasyls hat Heike Hänsel, Tübinger Bundestagsabgeordnete und Mitglied im Auswärtigen Ausschuss des Bundestags, heute mittag in der Botschaft Ecuadors in London Julian Assange, Publizisten und Gründer der Enthüllungsplattform Wikileaks, getroffen. Hänsel hatte sich seit Mai um eine Besuchserlaubnis bemüht.
Im Gespräch mit Assange thematisierte Hänsel vor allem die Gefahr seiner Auslieferung an die USA. Hänsel setzt sich für freies Geleit und internationalen Schutz für Assange ein. DIE LINKE im Bundestag fordert zudem ein Whistleblower-Gesetz, das einen Schutz vor strafrechtlicher Verfolgung sicherstellt.

Ecuadors Präsident Lenín Moreno versucht derzeit, das von seinem Amtsvorgänger Rafael Correa vor sechs Jahren gewährte politische Asyl für Assange zu beenden. Assange droht eine Auslieferung von Großbritannien in die USA, wo ihn nach der Veröffentlichung geheimer US-Dokumente wegen Geheimnisverrats eine lebenslange Haftstrafe erwarten würde.

Heike Hänsel, stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE: „Sicherheit und Gesundheit von Julian Assange sind nach sechs Jahren Botschaftsasyl in Gefahr. Herr Assange muss dringend aus seinem Exil in Ecuadors Botschaft in ein für ihn sicheres Land ausreisen dürfen. Ich appelliere an Ecuadors Präsidenten Lenín Moreno und an die britische Premierministerin Theresa May, eine Lösung zu unterstützen.

Julian Assange braucht internationale Solidarität, um eine Auslieferung an die USA zu verhindern. Nicht diejenigen gehören vor Gericht, die Kriegsverbrechen aufdecken, sondern diejenigen, die Kriegsverbrechen begehen und verantworten. Die vielen Jahre des Freiheitsentzugs und die anhaltende Trennung von Familie und Freunden gipfelten in einer monatelangen Isolation und Verhinderung einer adäquaten medizinischen Versorgung. Das ist eine Verletzung der Menschenrechte mitten in Europa. Julian Assange muss vor Folter, ungerechtfertigter lebenslanger Haft oder sogar der Todesstrafe bewahrt werden.“