Nachrichten aus dem Kreisverband

Grundsteuer-Hebesatz

Gemeinderats-Fraktion

Antrag
Der Hebesatz zur Grundsteuer B wird von 660 auf 610% abgesenkt.

Begründung:
Die Anhebung des Grundsteuer–Hebesatzes, die mit Beginn des Jahres 2021 vollzogen wurde, stellt eine große Belastung für viele Menschen dieser Stadt dar. Die Einschränkungen der Corona-Zeit haben für viele zusätzlich finanzielle Probleme gebracht. Die auf Grund der weltpolitischen Lage explosionsartig gestiegenen Energiepreisen und die zunehmende Inflation führen zu weiteren Belastungen.
Von der Grundsteuer betroffen sind vor allem Mieter (etwa die Hälfte der Tübinger Haushalte) und Eigentümer, die sich ihre Wohnung oder ihr „Häusle“ mühsam anspart haben und noch Jahre die Kreditlast tragen müssen.
Die aktuelle finanzielle Situation der Stadt Tübingen lässt die teilweise Rücknahme der Grundsteuererhöhung problemlos zu und viele Haushalte können dadurch entlastet werden.
Der Hebesatz zur Grundsteuer liegt in Tübingen im Vergleich mit anderen Städten derzeit extrem hoch, auch deutlich über dem der Nachbarstädte. Gleichzeitig liegt der Hebesatz zur Gewerbesteuer in Tübingen deutlich unter dem Niveau anderer Städte, obwohl Tübingen ohnehin als attraktiver Standort gilt. Es ist für die Bürgerinnen und Bürger Tübingen nicht nachvollziehbar, warum sie so viel mehr Grundsteuer als in anderen Gemeinden zahlen müssen, Betriebe aber gleichzeitig unterdurchschnittlich belastet werden.

Für die Linke-Fraktion
Gerlinde Strasdeit