Nachrichten aus dem Kreisverband

Aktuelle Situation bezüglich Covid19 in den Flüchtlingsunterkünften im Landkreis Tübingen

Kreistagsfraktion

Am 16.4. meldete das Schwäbische Tagblatt den Fall einer Coronavirus-Infektion in einer Flüchtlingsunterkunft in einem Tübinger Vorort (19.4.20, Schwäbisches Tagblatt: Wohin, wenn es nur ein Bad gibt?). In der Konsequenz wurde die ganze Unterkunft unter mindestens 14-tägige Quarantäne gestellt. Eine vergleichbare Situation herrschte bereits im März in einer kommunalen Unterkunft in Mössingen.

Aus der Sicht der Fraktion der Linken im Kreistag war es nur eine Frage der Zeit, bis so eine Situation eintritt. Wir halten dies aber für vermeidbar.

Wir fordern deswegen, dass das Landratsamt – und je nach Zuständigkeit auch die Kommunen – die Unterbringung von Geflüchteten während der Einschränkungen aufgrund der Coronavirus-Pandemie so organisieren, dass es nicht nötig ist, ganze Unterkünfte unter Quarantäne zu stellen, wenn bei einer Person eine Infektion festgestellt wird. Denn das wäre/ist nicht nur eine eklatante Ungleichbehandlung gegenüber der normalen Bevölkerung, sondern es setzt die Bewohner*innen dieser Unterkünfte unter den gegebenen Bedingungen einer erhöhten Infektionsgefahr aus.

Wir fordern als Sofortmaßnahmen in Flüchtlingsunterkünften:

  • Familien sollten mindestens zwei Zimmer haben und einen von anderen Bewohner*innen abgetrennten Wohnraum haben/erhalten, damit sie auf Distanz bleiben können.
  • bei alleinstehenden Erwachsenen müssen während der Corona-Zeit Mehrbettzimmer-Belegungen aufgelöst werden.
  • damit „Gemeinschafts“-Küchen und -sanitärräume nicht zum erhöhten Infektionsrisiko werden, müssen dort die notwendigen Maßnahmen für Hygiene und Sauberkeit bereit gestellt werden (Reinigungsmittel, Schutzmasken etc.) oder wenn sich dies nicht organisieren lässt die Unterkunft geschlossen werden.

Um dies erreichen zu können, sind ggf. Verlegungen an andere Orte notwendig. In Frage kommen etwa derzeit leerstehende Pensionen oder Hotels. Der Kreis bzw. die zuständigen Kommunen bei der „Anschlussunterbringung“ sollten hierfür selbstverständlich die Kosten tragen. Der Staat investiert derzeit viele Milliarden, um die Bevölkerung und die Wirtschaft vor der Coronavirus-Infektion und weiteren Schäden zu schützen. Hierbei sollten die nötigen Mittel vorhanden sein, um auch die im Land lebenden Geflüchteten nicht zu vergessen.

Die Fraktion Tübinger Linke hat bereits am 25. März in einem Anschreiben an den Landrat angefragt, welche Maßnahmen zum Schutz vor der Coronavirus-Infektion angesichts der besonders dichten Belegung in Flüchtlingsunterkünften im Landkreis ergriffen werden. Eine schriftliche Antwort haben wir darauf bis heute nicht erhalten.

Wir wissen, dass die Corona-Pandemie für alle Beteiligten und insbesondere auch für die Verwaltungen hohe Belastungen mit sich bringt. Dennoch erwarten wir auch für die im Landkreis lebenden Geflüchteten den bestmöglichen Schutz.