Nachrichten aus dem Landesverband
Leistungsstreichungen für Asylbewerber in Baden-Baden – Sicherheitspaket ist verfassungswidrig
Das im Oktober verabschiedete „Sicherheitspaket“ der Ampel-Regierung ermöglicht es, Asylbewerber*innen nach einer Dublin-III-Ablehnung sämtliche staatlichen Leistungen zu streichen – bis hin zur Obdachlosigkeit. Genau das geschah in Baden-Baden: Sechs alleinreisenden Geflüchteten wurden alle Leistungen gestrichen, die Schlösser ihrer Unterkunft ausgetauscht und sie bei Minustemperaturen auf die Straße gesetzt. Die Stadt Baden-Baden begründete das Vorgehen mit dem „Sicherheitspaket“.
Dazu erklärt Sahra Mirow, MdB und Landessprecherin der Linken Baden-Württemberg: „Wir kritisieren dieses Gesetz und seine Umsetzung scharf. Kein Mensch darf um sein Existenzminimum gebracht werden – sei es ein Dach über dem Kopf oder grundlegende finanzielle Unterstützung. Diese Praxis ist nicht nur unmenschlich, sondern auch verfassungs- und europarechtswidrig.“
Zu dieser Einschätzung kommt auch das Sozialgericht in Karlsruhe: In einem aktuellen Beschluss bestätigt es, dass die vollständige Streichung existenzsichernder Leistungen gegen das Grundgesetz verstößt. Auch der Europäische Gerichtshof prüft derzeit die Rechtmäßigkeit des Gesetzes.
Elwis Capece, Landessprecher der Linken Baden-Württemberg, fordert Konsequenzen: „Wir fordern die Stadt Baden-Baden auf, unter keinen Umständen weitere Leistungskürzungen vorzunehmen und Menschen nicht in die Obdachlosigkeit zu treiben. Die Bundesregierung muss den verfassungswidrigen Teil des Gesetzes sofort streichen und endlich auf Integration statt Abschreckung setzen. Dieses Sicherheitspaket ist verfassungswidrig – und überhaupt stellt sich die Frage: Was genau hat es mit Sicherheit zu tun?“
Hinweis der Redaktion: Allen sechs Geflüchteten wurde die komplette Leistungsstreichng angedroht. Es ist belegt, dass mindestens einer Person schlussendlich alle Leistungen gestrichen wurden.